Häufige Fragen zu stromio
Von Anbieterwechsel bis Zählerstand
Ihr Wechsel zu stromio
Durch einen Wechsel zu einem Stromtarif von stromio profitieren Sie gleich mehrfach: Wir bieten durch eine schlanke Organisation kostengünstige Tarife und liefern Ihnen zuverlässig Strom für Ihren Haushalt. Selbstverständlich sparen wir nicht am Service – unsere freundlichen Servicemitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um Ihre Energieversorgung.
Jeder Stromkunde mit eigenem Zähler kann bequem und sicher zu uns wechseln. Dazu tragen Sie zunächst Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in unseren Tarifrechner ein und erhalten danach ein unverbindliches Preisangebot. Danach klicken Sie einfach auf die "Bestellen"-Schaltfläche und wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Bestellvorgang - natürlich über eine verschlüsselte Verbindung. Am Ende erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Bereits wenige Tage später erhalten Sie von uns Ihre Vertragsbestätigung. Inzwischen übernehmen wir bereits alle Formalitäten. Wir kündigen bei Bedarf Ihren alten Stromvertrag und schalten ohne Unterbrechung der Stromversorgung punktgenau zum Liefertermin auf unsere günstigen Tarife um.
Wenn Sie in einer Wohnung mit eigenem Stromzähler zur Miete wohnen, können Sie problemlos zu uns wechseln. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Haus zur Miete wohnen. Falls Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und keinen eigenen Stromzähler besitzen, sollten Sie Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung auf einen Wechsel zu uns ansprechen, da der Zähler womöglich gemeinschaftlich für mehrere Bewohner genutzt wird.
Für Ihren Stromanbieterwechsel benötigen Sie die Nummer Ihres Stromzählers, den Stromverbrauch des vergangenen Jahres sowie die Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger. Alle Angaben finden Sie im Regelfall auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Wir benötigen für Ihre Bestellung weiterhin Ihre Lieferanschrift sowie bei Bedarf eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Mandat. Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung entgegengenommen und nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
Ihren bestehenden Stromvertrag müssen Sie im Regelfall nicht selbst kündigen, da Sie uns im Rahmen Ihres Auftrags eine Vollmacht zur Kündigung erteilen können. Wir kündigen dann für Sie Ihren alten Stromvertrag pünktlich zum Liefertermin und übernehmen alle Formalitäten. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu uns wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.
Nein, es sind keine weiteren Verträge notwendig, mit Ihrem Auftrag an uns haben Sie alles Notwendige bereits erledigt
Nein, für den Wechselvorgang zu uns werden selbstverständlich keine Kosten fällig.
Falls Sie bereits Kunde bei stromio sind und sich für eine erneute Bestellung interessieren, rufen Sie uns bitte an – unser freundlichen Service-Experten prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihren Vertrag bestehen. Unseren Kundenservice erreichen Sie über unsere Kontaktadressen.
stromio ist ein mittelständischer Stromhändler aus der Region Düsseldorf und beliefert seit 2009 in ganz Deutschland Privat- und Gewerbekunden mit günstiger Energie. Noch mehr zu uns finden Sie übrigens unter Über stromio.<
Liefertermin: Wie lange dauert der Wechsel?
Für den Wechsel des Stromversorgers gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Anbieter halten müssen. Wenn Ihr bisheriger Vertrag keine längeren Kündigungsfristen vorsieht, benötigen wir etwa vier Wochen von Ihrer Bestellung bis zu Ihrer Belieferung. Sie erhalten von uns zunächst kurz nach Ihrer Bestellung eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Danach kündigen wir Ihren alten Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen uns diese Schritte bestätigen. Haben wir von beiden grünes Licht, informieren wir Sie sofort über die guten Nachrichten mit einer Lieferbestätigung.
Wir geben uns größtmögliche Mühe, Ihren Wunsch-Liefertermin einzuhalten. Für den Anbieterwechsel sind wir allerdings auch auf die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Anbieter und dem Netzbetreiber vor Ort angewiesen. Falls es hier ein Problem geben sollte, informieren wir Sie natürlich umgehend und kümmern uns sofort um eine Lösung, um Sie schnellstmöglich versorgen zu können.
Ja, auch wenn Ihr alter Vertrag noch eine Restlaufzeit hat, können Sie uns gerne vorab eine Bestellung übermitteln. Die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags kann bis zu 12 Monate betragen.
Ja, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, können Sie uns das Datum des Vertragsendes innerhalb Ihrer Bestellung mitteilen. Wir merken diesen Termin dann für Ihre Belieferung vor.
Für den Zählerstand am Anfang und am Ende Ihrer Stromlieferung wird sich jeweils Ihr Netzbetreiber bei Ihnen melden, um einen Zählerstand zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Zählerstand in jedem Fall auch Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen und sich diesen für Ihre Unterlagen zu notieren.
Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Ersatzversorger stellt in jedem Fall - auch wenn es einmal zu einem Problem kommen sollte - die jederzeitige Versorgung mit Strom sicher.
Zahlung und Abrechnung
Wir ermitteln zunächst Ihren voraussichtlichen Rechnungsbetrag für das kommende Jahr und teilen ihn danach auf gleichbleibende monatliche Abschlagsbeträge auf, so dass es bei der Abrechnung zu einer möglichst geringen Differenz kommt. Den genauen Betrag und die Zahlungstermine finden Sie in Ihrer Lieferbestätigung. Sie können Ihre Abschläge per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung bezahlen.
Wir sind ein mittelständischer Stromhändler und können durch unsere Unabhängigkeit von großen Energiekonzenen und ohne Zwischenhändler günstiger sein als viele andere Versorger. Möchten Sie mehr wissen? Bitte besuchen Sie unsere Informationsseite Über stromio.
Der Grundpreis ist eine feste jährliche Grundgebühr in Ihrem Vertrag und wird jeweils pro Monat abgerechnet. Der Arbeitspreis ist das variable Entgelt pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
Der zu erwartende Rechnungsbetrag für das kommende Jahr wird in monatliche Abschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Dazu wird der Verbrauch mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde multipliziert, hinzu kommt die jährliche Grundgebühr. Das Ergebnis ergibt aufgeteilt auf die einzelnen Monate den monatlichen Abschlagsbetrag. Ein eventuell vereinbarter Neukundenbonus ist in den monatlichen Abschlägen nicht enthalten, da dieser zu den im Vertrag vereinbarten Terminen an Sie ausgezahlt wird.
Für die Berechnung Ihres Abschlags verwenden wir die jeweils zuletzt bekannte Verbrauchsmenge für ein Jahr. Sofern Sie unterjährig Ihren Abschlag ändern möchten, können Sie dies zusammen mit einer Zählerstandablesung bei unserem Kundenservice beauftragen. Sofern sich der Jahresverbrauch geändert hat, passen wir anschließend Ihren Abschlagsplan an.
Nach einem Belieferungsjahr werden wir Sie zunächst bitten, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Danach erstellen wir auf Basis dieser Zählerstandswerte sowie anhand von Angaben Ihres zuständigen Netzbetreiebrs vor Ort Ihre Verbrauchsrechnung für das vergangene Jahr und versenden diese an Sie.
Unsere günstigen Stromtarife setzen sich aus einer Vielzahl an Preisbestandteilen zusammen. Dazu gehören neben den Einkaufs- und Vertriebskosten die Netzentgelte, hoheitliche veranlasste Belastungen sowie Steuern und Abgaben.
In einigen Tarifen bieten wir Ihnen einen Neukundenbonus an. Dieser Bonus kann in Form einer prozentualen Gutschrift auf die Gesamtkosten der Stromlieferung innerhalb des ersten Belieferungsjahres oder in Form einer Überweisung nach einer bestimmten Anzahl von Tagen nach Lieferbeginn gewährt werden. Die jeweiligen Bedingungen sowie die Höhe des Bonus sind abhängig von Ihrem Tarif und werden in Ihrem Auftragsformular sowie der Vertragsbestätigung für Sie genau dargestellt.
Wenn wir eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart haben, dürfen wir in diesem Zeitraum die Preise nicht ändern. Ausgenommen sind Änderungen der EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Haftungs-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe, der Strom- und der Umsatzsteuer. Ausgenommen sind ferner Preisänderungen, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Für Preisänderungen gilt § 6 unserer AGB.
Umzug und Einzug
Ihren Umzug teilen Sie uns bitte mindestens zwei Wochen vorher mit, zum Beispiel über unser Kontaktformular. Gerne beliefern wir Sie auch an Ihrer neuen Anschrift mit unseren günstigen Tarifen. Kontaktieren Sie uns dazu bitte telefonisch oder per E-Mail und wir unterbreiten Ihnen gerne ein attraktives Angebot.
Wenn Sie als Erstbewohner in eine neue Immobilie einziehen und dort zu den günstigen stromio-Tarifen beliefert werden möchten, kann das bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug auch noch rückwirkend geschehen. Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst übergangsweise in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgen. Teilen Sie uns bitte Ihren gewünschten Belieferungsbeginn im Rahmen Ihrer Bestellung mit.
Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, benötigen wir von Ihnen unter anderem das geplante Einzugsdatum sowie die Zählernummer der betreffenden Wohnung. Die erhalten Sie in der Regel auf Anfrage bei Ihrem zukünftigen Vermieter.
Technische Fragen
Eine Kilowattstunde ist eine Energieeinheit. Damit ist die Menge an Energie gemeint, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird.
Nein, Sie müssen keinerlei Änderungen an Ihrem Stromanschluss vornehmen. Es ist auch kein Austausch des Zählers erforderlich.
Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Ersatzversorger stellt in jedem Fall - auch wenn es einmal zu einem Problem kommen sollte - die jederzeitige Versorgung mit Strom sicher
Wir werden Sie jeweils am Ende eines Belieferungsjahres bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und online zu übermitteln. Zusätzlich kann der örtliche Netzbetreiber Ablesungen vornehmen.
Bei Störungen in der Stromversorgung ist wie bisher Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, auch weiterhin Störungen zu beheben. Wir zahlen für Betrieb und Wartung von Zähler und Stromnetz ein Nutzungsentgelt, das in Ihrem Preis bereits enthalten ist.
Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Stromliefervertrags von Ihnen erhalten, werden streng gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Das bedeutet: Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Betreuung und Beratung Ihres Strombezugs bei uns. stromio wird keine Daten an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.
Unser günstiger Strom fließt wie bisher durch das Stromnetz zu Ihrem Hausanschluss. Dazu werden die bereits bestehenden Rohre und Leitungen genutzt, für die wir an den Stromnetzbetreiber ein Nutzungsentgelt entrichtet. Diese Gebühren sind in Ihrem Strompreis selbstverständlich bereits enthalten.
Weitere Fragen
Unseren Kundenservice erreichen Sie einfach und bequem über unser Kontaktformular
Ja, unsere "business"-Tarife richten sich an gewerbliche Nutzer. Sie erreichen diese Tarifangebote über unsere Navigation und die entsprechenden Tarifseiten.
Wir möchten jederzeit fair und freundlich mit unseren Kunden umgehen. Sofern es dennoch einmal Anlass zu einer Beschwerde gibt, haben wir eine Beschwerdestelle eingerichtet. Diese erreichen Sie über die Kontaktdaten unseres Kundenservice. Wenn wir innerhalb von vier Wochen keine Lösung für das Problem finden konnten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. (030) 27 57 24 00, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, zur Streitbeilegung wenden. Die Kontaktdaten des Verbraucherservice der zuständigen Regulierungsbehörde lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Strom, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice Elektrizität/Strom, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (030) 22480-500 oder (01805) 101000, bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: (030) 22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Informationen zur Online-Bestellung
Ihre Bestellung ist mit 5 Klicks abgeschlossen und läuft wie folgt ab:
Im ersten Schritt teilen Sie uns über den Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren voraussichtlichen Jahresenergieverbrauch mit.
Im zweiten Schritt erhalten Sie von uns Ihr Preisangebot und können ggf. aus mehreren Tarifangeboten per Klick auswählen.
Im dritten Schritt teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, Ihre Rechnungs- und Lieferanschrift sowie weitere Angaben zu Ihrem bisherigen Vertragsverhältnis und Ihrem Zähler mit.
Im vierten Schritt teilen Sie uns Ihre gewünschte Zahlungsart mit.
Im fünften Schritt kontrollieren Sie, ob Ihre Angaben richtig sind. Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. An dieser Stelle haben Sie noch keine Bestellung abgegeben und können - sofern notwendig - Änderungen Ihrer Angaben vornehmen. Erst durch Anklicken des Bestellen-Buttons geben Sie Ihre Bestellung ab.
Nach Abgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungsseite. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme Ihrer Bestellung auf Abschluss eines Energieliefervertrags dar, sondern dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihres Angebots.
Es werden nur Bestellungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und in deutscher Sprache entgegengenommen. Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im fünften Schritt des Bestellvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenauftrages (Angebot) durch unsere Vertragsbestätigung zustande und beginnt mit der Aufnahme der Energiebelieferung. Die Erteilung der Vertragsbestätigung durch uns erfolgt unverzüglich nach Zugang des Vertragsangebots.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.